Seit dem 5. Oktober 2026 benötigen ausländische Touristen für die Einreise nach Kenia eine Reisekrankenversicherung. Die Pflicht gilt für Ausländer, die für weniger als 12 Monate einreisen. Ausgenommen sind unter anderem Bürger der Ostafrikanischen Gemeinschaft und Inhaber von Diplomatenpässen.

Versichert sein muss jeder Reisende, auch Minderjährige. Akzeptiert werden nur Policen von in Kenia zugelassenen Versicherern, ausländische nicht. Die Police wird mit der elektronischen Einreisegenehmigung (ETA) oder separat über eCitizen abgeschlossen und gilt 90 Tage. Eine ETA-Befreiung befreit nicht von der Versicherungspflicht. Den Nachweis prüfen die Airlines beim Check-in und die Grenzbeamten bei der Einreise.

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