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Visa Für Alle Länder


Visum für Japan

Gerne sind wir Ihnen behilflich bei der Beantragung Ihres Visums für Japan.

Folgende Unterlagen (pro Person) benötigen wir, um ein Visum für Sie einzuholen:

Besucher-Visum (Tourismus):

  • Reisepass im Original (noch mindestens 6 Monate nach dem Ausreisedatum gültig, mit mind. 1 freien Seite)
  • 1 Passfoto (unbedingt im Original, farbig, weisser/nicht farbiger Hintergrund, Fotopapier)
  • Ausgefüllter Visumantrag
  • Arbeitsbestätigung (Arbeitsvertrag)/Studienbestätigung (ausgestellt innerhalb der letzten drei Monate) (Original und Kopie)
  • Lohnzettel (letzte drei Monate) oder Kontoauszüge (letzte drei Monate inklusive aktuellem Kontostand) um ausreichende Zahlungsfähigkeit nachzuweisen (Original und Kopie)
  • Flugdetails (Der Kauf eines Flugtickets wird nicht verlangt. Folglich wird von der Botschaft keine Verantwortung übernommen, sollten bereits gebuchte Flüge aufgrund von Verzögerung oder Ablehnung des Antrags nicht angetreten werden können)
  • Reiseplan [Schedule of Stay] (Englisch oder Japanisch).  Bitte schreiben Sie möglichst genau was Sie für jeden Tag Ihres Aufethalts in Japan planen
  • Aktuelle Meldebestätigung/Meldezettel aus Österreich (nur für Nicht-Österreicher) – im Original! (wird später retourniert)
  • Aufenthaltstitel (in Farbkopie – nur für Nicht-EU-Staatsbürger!)
  • Auftragsformular an ARC Consulting (ONLINE / PDF)

Business-Visum:

  • Reisepass im Original (noch mindestens 6 Monate nach dem Ausreisedatum gültig, mit mind. 1 freien Seite)
  • 1 Passfoto (unbedingt im Original, farbig, weisser/nicht farbiger Hintergrund, Fotopapier)
  • Ausgefüllter Visumantrag
  • Arbeitsbestätigung (Arbeitsvertrag) (ausgestellt innerhalb der letzten drei Monate) (Original und Kopie)
  • Lohnzettel (letzte drei Monate) oder Kontoauszüge (letzte drei Monate inklusive aktuellem Kontostand) um ausreichende Zahlungsfähigkeit nachzuweisen (Original und Kopie)
  • Bürgschaftsschreiben der Firma für Reisekostenabdeckung: (i) Entsendungsschreiben [Letter of Mission] bzw. (ii) Finanzierungsnachweise für die Reise
  • Flugdetails (Der Kauf eines Flugtickets wird nicht verlangt. Folglich wird von der Botschaft keine Verantwortung übernommen, sollten bereits gebuchte Flüge aufgrund von Verzögerung oder Ablehnung des Antrags nicht angetreten werden können)
  • Reiseplan [Schedule of Stay] (Englisch oder Japanisch).  Bitte schreiben Sie möglichst genau was Sie für jeden Tag Ihres Aufethalts in Japan planen
  • Einladungsschreiben [Letter of Reason for Invitation] (Englisch oder Japanisch) aus Japan (*Nur, wenn der Bürge/die Bürgin in Japan für die Reisekosten aufkommt, werden auch folgende Dokumente verlangt: (i) Bürgschaftsschreiben [Letter of Guarantee] (Englisch oder Japanisch) und (ii) Auszug aus dem Firmengrundbuch oder Organisations-/Firmenübersicht
  • Aktuelle Meldebestätigung/Meldezettel aus Österreich (nur für Nicht-Österreicher) – im Original!(wird später retourniert)
  • Aufenthaltstitel (in Farbkopie – nur für Nicht-EU-Staatsbürger!)
  • Auftragsformular an ARC Consulting (ONLINE / PDF)

Temporary Visitor / Teilnahme an Konferenzen:

  • Reisepass im Original (noch mindestens 6 Monate nach dem Ausreisedatum gültig, mit mind. 1 freien Seite)
  • 1 Passfoto (unbedingt im Original, farbig, weisser/nicht farbiger Hintergrund, Fotopapier)
  • Ausgefüllter Visumantrag
  • Arbeitsbestätigung (Arbeitsvertrag) (ausgestellt innerhalb der letzten drei Monate) (Original und Kopie)
  • Lohnzettel (letzte drei Monate) oder Kontoauszüge (letzte drei Monate inklusive aktuellem Kontostand) um ausreichende Zahlungsfähigkeit nachzuweisen (Original und Kopie)
  • Falls Firma die Reisekosten übernimmt: Bürgschaftsschreiben der Firma für Reisekostenabdeckung: (i) Entsendungsschreiben [Letter of Mission] bzw. (ii) Finanzierungsnachweise für die Reise
  • Flugdetails (Der Kauf eines Flugtickets wird nicht verlangt. Folglich wird von der Botschaft keine Verantwortung übernommen, sollten bereits gebuchte Flüge aufgrund von Verzögerung oder Ablehnung des Antrags nicht angetreten werden können)
  • Reiseplan [Schedule of Stay] (Englisch oder Japanisch).  Bitte schreiben Sie möglichst genau was Sie für jeden Tag Ihres Aufethalts in Japan planen
  • Ggf. Einladungsschreiben [Letter of Reason for Invitation] (Englisch oder Japanisch) aus Japan (*Nur, wenn der Bürge/die Bürgin in Japan für die Reisekosten aufkommt, werden auch folgende Dokumente verlangt: (i) Bürgschaftsschreiben [Letter of Guarantee] (Englisch oder Japanisch) und (ii) Einkommensnachweis [所得証明書 income certificate、課税証明書 tax declaration certificate, 預金残高証明書 certificate of deposit balance] des Bürgen/der Bürgin (falls Firma oder Organisation, dann Auszug aus dem Firmengrundbuch oder Organisations-/Firmenübersicht)
  • Detaillierte Informationen über Konferenz und Organisatoren in Japan
  • Aktuelle Meldebestätigung/Meldezettel aus Österreich (nur für Nicht-Österreicher) – im Original! (wird später retourniert)
  • Aufenthaltstitel (in Farbkopie – nur für Nicht-EU-Staatsbürger!)
  • Auftragsformular an ARC Consulting (ONLINE / PDF)

Bearbeitungszeit:

1-2 Wochen

Konsulargebühren:

Die Gebühr hängt von der Staatsangehörigkeit des/der Antragstellers/in ab (auf Anfrage)

Zusätzlich zur Konsulargebühr fällt noch unsere Servicegebühr von 60 EUR an. Sie finden alle Informationen zu unseren allgemeinen Servicegebühren unter Tarife.

KONTAKT
Senden Sie uns Ihre Unterlagen gerne per Einschreiben oder bringen Sie die persönlich bei uns vorbei.
+43 1 363 0111ARC Consulting GmbH
Rennweg 79-81, Top 311,
1030 Wien, Austria
Unsere Öffnungszeiten:

Mo.–Fr., 08:30–17:00 Uhr
durchgend geöffnet
ohne Voranmeldung!

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Mo.–Fr., 08:30–17:00 Uhr
durchgend geöffnet
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