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Visa-Erleichterungen für China (Business, Arbeit, Studium, Familienzusammenführung).

Visa-Erleichterungen für China (Business, Arbeit, Studium, Familienzusammenführung).

Visa-Erleichterungen für China (Business, Arbeit, Studium, Familienzusammenführung).

Reisende aus Österreich, die beabsichtigen, nach China zu reisen, um ihre Arbeit und Produktion wieder aufzunehmen, benötigen kein PU-Brief mehr, wenn sie ein Geschäftsvisum M und ein Besuchervisum F beantragen, so die Ankündigung der chinesischen Botschaft in Wien.

Wer beabsichtigt, in China zu arbeiten und das Z-Visum beantragen möchte, benötigt lediglich einen gültigen „Notification Letter of Foreigner’s Work Permit“ oder das Original „Foreigner’s Work Permit“. Ihre Ehepartner, Eltern, Kinder unter 18 Jahren und Eltern des Ehepartners können das S-Visum zur Familienzusammenführung beantragen und benötigen das Einladungsschreiben nicht.

Diejenigen, die beabsichtigen, aus wirtschaftlichen, handelspolitischen, wissenschaftlichen und technologischen Gründen nach China zu reisen und das M-Visum oder F-Visum beantragen möchten, benötigen kein auch kein PU-Letter mehr.

Ausländische Familienmitglieder chinesischer Staatsbürger oder ausländische Familienmitglieder von Ausländern mit dauerhaftem Aufenthaltsstatus in China (d. h. Ehepartner, Eltern, Schwiegereltern, Kinder, Ehepartner von Kindern, Brüder und Schwestern, Großeltern und Enkelkinder) können einen Antrag für das Q-Visum zur Familienzusammenführung stellen.

Antragsteller der oben genannten Visumkategorien sollten grundsätzlich mindestens 2 Impfungen gegen COVID-19 erhalten haben.

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