Nur wenige Tage nach Inkrafttreten der neuen Regelung, die Reisende seit dem 15. Oktober 2025 verpflichtet, vor der Abreise eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) zu beantragen, hat das Department of Immigration and Emigration Sri Lankas die Maßnahme vorübergehend ausgesetzt.
Damit können ausländische Besucher, die zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken nach Sri Lanka reisen, weiterhin eine elektronische Reisegenehmigung (ETA) nach den bisherigen Verfahren erhalten – einschließlich der Möglichkeit, diese bei der Ankunft zu beantragen.
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