Ab dem 15. Oktober tritt eine neue Regelung in Kraft: alle Reisenden, die zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken nach Sri Lanka reisen, müssen vor dem Abflug eine gültige elektronische Reisegenehmigung (ETA) beantragen. Die Möglichkeit, dieses Dokument bei der Ankunft zu erhalten, ist nicht mehr vorgesehen.
Die elektronische Reisegenehmigung (ETA) bleibt weiterhin für Kurzaufenthalte (touristisch oder geschäftlich) gültig. Sie muss jedoch bereits beim Boarding vorgelegt werden. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, zu überprüfen, ob jeder Passagier seine ETA vor dem Check-in ordnungsgemäß beantragt hat.
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