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Sri Lanka: Ab dem 15. Oktober muss vor der Abreise eine ETA eingeholt werden

Sri Lanka: Ab dem 15. Oktober muss vor der Abreise eine ETA eingeholt werden

Ab dem 15. Oktober tritt eine neue Regelung in Kraft: alle Reisenden, die zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken nach Sri Lanka reisen, müssen vor dem Abflug eine gültige elektronische Reisegenehmigung (ETA) beantragen. Die Möglichkeit, dieses Dokument bei der Ankunft zu erhalten, ist nicht mehr vorgesehen.

Die elektronische Reisegenehmigung (ETA) bleibt weiterhin für Kurzaufenthalte (touristisch oder geschäftlich) gültig. Sie muss jedoch bereits beim Boarding vorgelegt werden. Die Fluggesellschaften sind verpflichtet, zu überprüfen, ob jeder Passagier seine ETA vor dem Check-in ordnungsgemäß beantragt hat.

Wenn Sie eine Reise nach Sri Lanka planen, benötigen Sie ein eTA-Visum. VisaCenter übernimmt für Sie die Beantragung des Visums für Sri Lanka und erspart Ihnen unnötige Schwierigkeiten.

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