LEGALISATIONEN

Wir unterstützen Sie sowohl bei privaten als auch bei geschäftlichen Dokumenten, die legalisiert oder beglaubigt werden müssen.

Dabei geht es um Dokumente, die in Österreich, Deutschland, Schweiz, Polen, Ungarn, Slowakei, Kroatien, Lettland, Litauen und Estland ausgestellt sind und beglaubigt werden müssen.

Beglaubigungsverfahren kann aus mehreren Stufen bestehen, da Ihre Unterlage durch unterschiedliche staatliche Behörden sowie durch das entsprechende Konsulat anerkannt und bestätigt werden soll. Egal wie kompliziert der Verfahren ist, wir sind Ihr richtiger Ansprechpartner und sind bereit für Sie Legalisationen bei allen Konsulaten/Botschaften einzuholen!

Wird die Unterlage für einen Staaten beglaubigt, der dem Haager Übereinkommen beigetreten ist, dann dient ein Apostille-Stempel als Bestätigung der Echtheit der Unterlage. Für die Länder die dem Haager Abkommen nicht beigetreten sind, muss die Überbeglaubigung/Legalisation beim entsprechenden Konsulat bzw. der Botschaft eingeholt werden.

Um Ihnen eine unverbindliche Offerte (Dauer/Kosten) machen zu können, benötigen wir öfters zuerst einen Blick auf Ihre Unterlage zu werfen: bitte senden Sie uns darum ein Email mit dem Scan Ihrer Dokumente sowie mit der kurzen Beschreibung Ihres Auftrages.

Zu den Dokumenten, die in der Regel legalisiert werden, zählen z.B.:

  • Hochschul- bzw. Schulzeugnisse, Diplome
  • Geburtsurkunden
  • Heiratsurkunden
  • Scheidungsurteile bzw. -verträge
  • Arztzeugnisse/Medizinische Unterlagen
  • Arbeits- und Geschäftsverträge, Kaufverträge
  • Betreibungs- und Strafregisterauszüge
  • Führungszeugnisse
  • Wohnsitzerklärungen
  • Mietverträge
  • Impfpässe
  • Tierärztliche Zertifikate
  • Rechnungen
  • Patente und Patentanmeldungen
  • Gründungsurkunden
  • Pässe, Ausweise, Visa
  • Dokumente für Immigration, Emigration und Einbürgerungsgesuche
  • Steuererklärungen
  • Handelsregisterauszüge
  • Zertifikate und Ursprungszeugnisse

Bei folgenden Behörden/Institutionen können wir für Sie Dokumente beglaubigen lassen:

  • Notariat
  • Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat
  • Bezirksgericht
  • Landesgericht
  • Handelsgericht
  • Landesregierung
  • Wirtschaftskammer
  • Diverse Ministerien
  • Landes- oder Stadtschulrat
  • Ausländische Konsulate

Bitte nehmen Sie mit uns unverbindlich Kontakt auf, wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung mit evtl. weiterer Legalisation benötigen und wir werden für Sie eine optimale Lösung finden.

Preise für Beglaubigung pro Behörde

Unsere ServicegebührenPreis brutto
Pro 1 Behörde und Dokument36 €
Bei mehreren Behörden und Dokumenten erhalten Sie einen Rabattpreis(auf Anfrage)

Wir sind in Europa in diversen Ländern mit Büros unserer Partner vertreten. Dank der guten Vernetzung können wir Ihnen auch im Ausland mit der Beglaubigung von Unterlagen behilflich sein. Nähere Informationen dazu erhalten Sie gerne auf Anfrage.

BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN

Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Legalisation und übernehmen die Kommunikation mit den Botschaften oder Konsulaten, sondern bieten auch einen Service für beglaubigte Übersetzungen oder notariell beglaubigte Kopien an.

Wir unterstützen Sie im Bereich der Übersetzung in folgenden Fällen:

  • Dokumente in einer fremden Sprache sollen übersetzt werden
  • Dokumente in Deutsch sollen in eine fremde Sprache übersetzt werden

Wir arbeiten mit gerichtlich beeideten Übersetzern zusammen.

Bitte nehmen Sie mit uns unverbindlich Kontakt auf, wenn Sie eine beglaubigte Übersetzung mit evtl. weiterer Legalisation benötigen und wir werden für Sie eine optimale Lösung finden.

Die Unterlagen können Sie bei uns gerne persönlich vorbeibringen (Mo–Fr: 8:30–17:00 Uhr) oder per Einschreiben zusenden.

KONTAKT
Senden Sie uns Ihre Unterlagen gerne per Einschreiben oder bringen Sie die persönlich bei uns vorbei.
+43 1 363 0111ARC Consulting GmbH
Rennweg 79-81, Top 311,
1030 Wien, Austria
Unsere Öffnungszeiten:

Mo.–Fr., 08:30–17:00 Uhr
durchgend geöffnet
ohne Voranmeldung!