Um die Visumantragstellung weiter zu erleichtern, werden alle Antragsteller, die um ein Kurzzeitvisum für eine einmalige oder zweimalige Einreise (Aufenhaltsdauer innerhalb 180 Tagen) ansuchen, von der Pflicht zur Erfassung der Fingerabdrücken ab dem 2. September 2024 bis zum 31. Dezember 2025 befreit.